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Bedingungen & Konditionen

Die hier folgenden Angaben sind eine Übersetzung, die Ihnen als Service zur Erleichterung und zum besseren Verständnis dienen soll. Rechtlich bindend sind die Angaben der Privacy Policy auf unserer englischen Website.

ZAHLUNG / ANZAHLUNG

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Reitferien-, Veranstaltungsort- oder Unterkunftspreises sofort fällig und per Überweisung zu leisten. Der Rest des Preises muss einen Monat vor der Ankunft per Banküberweisung bezahlt werden. Für alle Buchungen, die innerhalb eines Monats vor dem Anreisedatum getätigt werden, ist der volle Preis sofort nach Bestätigung der Buchung fällig. Alle Sonderbestellungen von Pferdefutter, die nicht direkt auf unserer Website oder in unserem WhatsApp-Katalog aufgeführt sind, müssen bei Abschluss der Sonderbestellung bezahlt werden. Alle Sonderbestellungen werden vom Käufer abgeholt oder komplett geliefert. Equuso wird keine Sonderbestellungen für den Käufer lagern oder aufbewahren.

STORNIERUNG DURCH DEN TEILNEHMER

Die Stornierung, Umbuchung oder Änderung einer gebuchten Reservierung bei Equus Ourique muss schriftlich erfolgen. Der Teilnehmer hat eine bestimmte Stornogebühr zu zahlen. Die Stornogebühren richten sich nach dem vorher festgelegten Preis.

Es gelten die folgenden Stornierungsgebühren:

  • Bis zu einem Monat vor Kursbeginn 25 % des Kurspreises
  • Von 29 bis 15 Tage vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises

Dabei ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung für die Berechnung der Gebühr entscheidend. Wenn Sie eine Gruppe von Einzelpersonen organisieren und in deren Namen buchen, akzeptieren Sie als Gruppenorganisator im Namen jedes Einzelnen die Verpflichtung zur Zahlung.

STORNIERUNG DURCH EQUUS OURIQUE/EQUUSO

Kann die Buchung aufgrund „höherer Gewalt“ (wie Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Kriege, Streiks etc.) oder bei unzumutbaren Bedingungen oder Gefährdung des Kunden und bei Nichterreichen der geforderten Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Anreise nicht stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bis dahin bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch der Teilnehmer auf Schadensersatz besteht nicht.

HAFTUNG

Der Veranstalter haftet aufgrund der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung des gebuchten Arrangements, eine sorgfältige Auswahl der Leistungen sowie die Richtigkeit der angegebenen Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Missgeschicke, Verkehrsbehinderungen, Verspätungen oder eventuelle Folgekosten, die dem Teilnehmer entstehen können. Die Teilnahme an den von Equus Ourique angebotenen Leistungen erfolgt auf Risiko des Teilnehmers/Kunden. Werden andere Unternehmen mit der Erbringung zusätzlicher Leistungen beauftragt, so übernehmen diese Unternehmen die Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Leistungen. Das Eigentum des Teilnehmers/Kunden unterliegt zu jeder Zeit der Verantwortung des Teilnehmers/Kunden. Equus Ourique haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Teilnehmers/Kunden. Die gesamte Ausrüstung ist ordnungsgemäß zu behandeln. Der Teilnehmer/Kunde haftet für Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Ansprüche des Teilnehmers/Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des im Voraus vereinbarten Preises beschränkt. Diese Regelung gilt für den Fall, dass ein Schaden des Teilnehmers/Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Während der Dauer des gebuchten Arrangements werden die Teilnehmer/Kunden von Mitarbeitern von Equus Ourique begleitet. Den Anweisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 

Gefährdet ein Teilnehmer/Kunde die Durchführung des gebuchten Arrangements durch ständiges Stören oder gar eine Selbst- oder Fremdgefährdung, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen (bei minderjährigen Teilnehmern ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten) und den Teilnehmer/Kunden von der gebuchten Aktivität auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.

RISIKO

Mit der Zustimmung zum Vertrag erteilt der gesetzliche Vertreter oder eine andere bevollmächtigte Person (des minderjährigen Kunden) dem Teilnehmer die Erlaubnis zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten. Die Teilnahme an den Sportkursen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Teilnehmer müssen über eine angemessene sportliche Leistungsfähigkeit verfügen. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die die Ausübung des Reitens oder anderer (pferdebezogener) Aktivitäten, an denen er teilnimmt, beeinträchtigen könnten. Equus Ourique möchte Sie auf das erhöhte Risiko aufmerksam machen, das mit pferdebezogenen Aktivitäten verbunden ist (Unfälle können zu Verletzungen, Behinderungen oder sogar zum Tod führen). Da Equus Ourique keine Kontrolle über Ihre Beherrschung dieser Aktivitäten ausübt, übernimmt Equus Ourique keine Haftung. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für Unfälle, Schäden, die sie sich selbst oder Dritten zufügen, oder tödliche Unfälle.

VERSICHERUNG

Die Teilnehmer/Kunden sind für alle ihre Versicherungen selbst verantwortlich und haftbar. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer/Kunden Versicherungen abschließen, die Unfälle und gesundheitliche Probleme im Ausland abdecken (internationaler Versicherungsschutz) sowie eine Reiserücktrittkosten- und Gepäckversicherung.

BESONDERE INFORMATIONEN

Wir raten unseren Kunden, bei Reisen durch Europa immer einen gültigen Ausweis und einen gültigen Impfpass mitzuführen.

An den „Wechseltagen“, an denen die Ankunft der neuen Gäste und die Abreise der abreisenden Gäste zusammenfallen, kann die notwendige Reinigung und die ordnungsgemäße Vorbereitung der Zimmer zu Verzögerungen bei der Verfügbarkeit führen.

ÄNDERUNGEN DES PROGRAMMS

Im Interesse von Equus Ourique und unserer Kunden behalten wir uns das Recht vor, den Reiseverlauf oder bestimmte vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Ereignisse dies erforderlich machen.

VERWENDUNG VON BILDERN, VERWENDUNG VON DATEN, DATENSCHUTZ

Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich damit einverstanden, während seines Aufenthalts bei Equus Ourique bei verschiedenen Aktivitäten und Sportveranstaltungen fotografiert zu werden. Darüber hinaus können die Bilder zu kommerziellen Zwecken für Equus Ourique verwendet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden. Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich auch mit der kommerziellen Nutzung (z.B. Marktforschung, Marketing) seiner persönlichen Daten (Bestandsdaten) einverstanden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer/Kunden handelt Equus Ourique als Veranstalter stets unter Beachtung der datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere werden personenbezogene Daten vertraulich behandelt. Auch hier gilt, dass diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen werden kann. In diesem Fall unterbleibt die Verwendung der Daten des Teilnehmers/Kunden (wie in diesem Absatz beschrieben).

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand für Equus Ourique ist Ourique, Portugal.